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Externer Datenschutzbeauftragter E-Mail

Das neue Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, dass personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder nutzt (das sind so gut wie alle Unternehmen, die ein EDV gestützte Kundenverwaltung besitzen), einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser Mitarbeiter besitzt einen erweiterten Kündigungsschutz (ähnlich eines Betriebsrates).

Kommt ein Betrieb dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, kann dies zu einer Geldstrafe von bis zu 25 TEUR führen.

Mit unserem Konzept kann ein Kunde eine Verpflichtung auf uns als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter übertragen.

 
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